Quelle: Olaf Meister, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

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Am 28. Januar 1841 hatte der 22-jährige Ulrich Eilers aus Utende seine 24-jährige Braut Margarete Janßen Lukas ermordet. Er war schnell der Hauptverdächtige in dem Fall und wurde ins Cloppenburger Gefängnis überführt. Vor Gericht leugnete er die Tat, aber ein Mitgefangener, dem er alles geschildert hatte, verriet ihn. Eilers wurde darauf zum Tode verurteilt. Seine Gnadengesuche wurden abgelehnt. Nach der Veröffentlichung des Todesurteils wurde das Datum der Hinrichtung auf den 5. August 1841 festgelegt. Die Hinrichtung sollte vor der Kapelle an der Langenstraße. Am Abend des 4. August wurde Ulrich Eilers mit 150 Soldaten nach Friesoythe überführt. Noch in der Nacht wurde von Zimmerleuten aus Oldenburg das Schafott gebaut. Um sechs Uhr morgens erhielt der Verurteilte die Sterbesakramente von einem Priester. Gekleidet mit einem grauen Kittel und einer Tafel mit der Aufschrift „Mörder“ wurden ihm die Augen verbunden und er wurde gefesselt. Um punkt 09:30 Uhr wurde der Mörder geköpft.

Auch wenn dieser Fall beinahe zwei Jahrhunderte her ist und ach die letzte Hinrichtung in Deutschland mehr als 40 Jahre her ist, ist die Todesstrafe auch heute noch ein brandaktuelles Thema. Die Todesstrafe ist ein unwiderrufliches Urteil, welches im Falle der Falschverurteilung nicht rückgängig gemacht werden kann. Und dies ist gar nicht mal so selten der Fall. Seit 1973 wurden in den USA 7482 Todesurteile aufgehoben. 55 Länder halten noch an der Todesstrafe fest. Unter anderem Länder der UN, wobei die UN sich für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzt. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Todesstrafe seit dem 23. Mai 1949 mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes abgeschafft. Artikel 102 GG: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ 2022 wurden mindestens 883 Menschen in 20 Ländern hingerichtet, das ist seit 2017 der höchste Wert von Hinrichtungen im letzten Jahr. Dazu kommen tausende Exekutionen in China, die unter Verschluss gehalten werden. Allein im Iran wurden 576 Hinrichtungen von Amnesty International dokumentiert. Außerdem wurden in Saudi- Arabien an einem Tag 81 Menschen hingerichtet. Die Vereinten Nationen haben schon die Todesstrafe für Jugendliche und Schwangere verboten. Zudem hat jeder Mensch laut Artikel 3 der Menschenrechte der UN ein Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit.

„Wie kann ein Staat, der die gesamte Gesellschaft repräsentiert und die Aufgabe hat, die Gesellschaft zu schützen, sich auf die gleiche Stufe stellen wie ein Mörder?“

Kofi Annan (ehemaliger UN-Generalsekretär)

Viele Menschen, die für die Todesstrafe sind bringen oft das Argument vor, dass diese endgültige Strafe mit Rache begründet sei. Also im Prinzip die Redewendung: „Wie du mir, so ich dir.“ Aber wie kann ein Staat, der eine Vorbildfunktion haben soll, das Konzept der Rache und ausüben, denn dies ist auf keinen Fall vorbildlich. Sowieso sollte ein Staat Gewalt ablehnen und nicht gewaltgeprägt handeln. Die Diskussion über die Todesstrafe ist komplex und kontrovers. Während Befürworter argumentieren, dass die Todesstrafe mögliche zukünftige Täter abschreckt und eine gerechte Strafe für schwere Verbrechen darstellt, betonen Gegner ethische Bedenken, die Möglichkeit von Falschurteilen und die Endgültigkeit der Strafe. Die Debatte, ob die Todesstrafe in einer modernen und humanen Gesellschaft platz hat, ist noch längst nicht beendet. Es ist aber dennoch zu hoffen, dass wir als Gesellschaft nach humanen und gerechten Lösungen für die Bekämpfung von Verbrechen zu suchen und gleichzeitig die grundlegenden Werte und Rechte eines jeden Menschen zu wahren.

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