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Mit Diskriminierung und Anfeindungen aufgrund der eigenen Sexualität und Geschlechtsidentität müssen sich wohl eher wenige Leserinnen und Leser auseinandersetzen. Dennoch erhielt die magnus. von einer Schülerin eine Nachricht, in dem genau diese Situation geschildert wurde. Um diesem diskriminierenden und respektlosen Klima entgegenzutreten und auch um anlässlich des gerade geendeten Pride Month über das Thema Sexualität aufzuklären, nahmen wir uns als Redaktion dem Thema an.

Was hat es mit Pronomen auf sich?

(She/Her) Schon einmal gesehen? Immer häufiger sind in sozialen Medien die Pronomen ihrer User zu finden. Sie geben die Geschlechtsidentität an, also das Geschlecht, mit dem sich eine Person identifiziert. Mit diesem Geschlecht und mit den zugehörigen Pronomen möchte man gesellschaftlich anerkannt sein, man will so angesprochen, wahrgenommen und behandelt werden. Häufig werden Pronomen da genutzt, wo das biologische Geschlecht, also das bei der Geburt festgestellte Geschlecht, nicht dem Geschlecht entspricht, dem man sich tatsächlich zugehörig fühlt.

Zwiespalt zwischen Biologie und Identität

Man spricht hier von dem Spektrum der Transsexualität. Die Geschlechtsidentität entspricht dann nicht oder nur in Teilen dem biologischen Geschlecht. Unstrittig bleibt natürlich der biologische Aspekt: Ist man als Junge geboren, dann weist der Körper auch typisch männliche Charakteristika auf, angefangen schon bei den Chromosomen XY. Das beeinflusst aber nicht die Geschlechtsidentität, die von dem Geburtsgeschlecht abweichen kann. Ein biologischer Mann kann sein soziales Geschlecht auch weiblich ausbilden und dann die Pronomen She/Her für sich benutzen. Wichtig zu wissen ist, dass solche Entscheidungen, sich beispielsweise als Transgender zu outen, alles andere als leichtfallen. Es scheint für Cisgender normal, sich mit seinem biologischen Geschlecht zu identifizieren und genauso normal ist es auch, wenn soziales und biologisches Geschlecht nicht übereinstimmen, wenn es auch weniger häufig vorkommt.

Bisher sieht man nicht viele solcher Pronomen auf Social-Media-Plattformen, wenn welche ins Auge fallen, dann von Transgender-Personen. Da Transmenschen häufig immer noch Diskriminierung und Anfeindungen – gerade im Schutze der Anonymität des Internets – ausgesetzt sind, solidarisieren sich einige Cismenschen mit ihnen und stellen ihre Pronomen ebenfalls ins Netz. Als Cismenschen sieht man ihnen in der Regel ihr biologisches und damit auch ihr soziales Geschlecht an, dennoch machen sie mit Gebrauch der Pronomen klar, dass Transphobie keinen Platz in unserer heutigen Gesellschaft haben sollte.

Was ist LGBTQ+?

Transmenschen sehen sich häufig in der LGTBQ+-Community wieder. Zu dieser Gruppierung gehören aber nicht nur Menschen, die sich nicht mit ihrem Geburtsgeschlecht identifizieren, sondern beispielsweise auch homo- oder bisexuelle Personen. Das +-Zeichen steht für weitere Sexualitäten und Geschlechtsidentitäten. „Queer“ ist der Oberbegriff für alle, die sich nicht als heterosexuell identifizieren. Liebe und Sexualität beschränkt sich nicht nur auf heterosexuelle Paare, es müssen sich nicht zwangsläufig nur Mann und Frau lieben. Genauso normal sind auch Beziehungen zwischen Mann und Mann oder Frau und Frau.

Diskriminierung und Verfolgung von LGBTQ+

Viele Menschen aus der LGBTQ+-Community machten in Pride Parades im Juni, dem sogenannten Pride Month, auf ihre Rechte aufmerksam: Keiner sollte aufgrund seiner Sexualität oder Geschlechtsidentität ungerecht behandelt oder diskriminiert werden. Und die Forderungen nach Anerkennung und Rechten ist leider immer noch berechtigt: Der Lesben- und Schwulenverband macht darauf aufmerksam, dass in 69 Staaten Homosexualität immer noch strafrechtlich verfolgt wird und in 11 Ländern sogar die Todesstrafe für LGBTQ+ Personen droht. Zu diesen Ländern gehören unter anderem Saudi-Arabien, Nigeria und der Jemen.

Rechtliche Lage in Deutschland

11% der Deutschen geben an, nicht heterosexuell zu sein. In 12 Staaten bietet die Verfassung ein ausdrückliches Verbot zur Diskriminierung der Sexualität oder der Geschlechtsidentität, darunter sind Neuseeland, Österreich und Schweden. In Deutschland fehlt diese spezifische Erweiterung im Gleichheitsartikel des Grundgesetzes bisher. Dennoch setzt die Bundesregierung 2017 ein Zeichen für Regenbogenfamilien, indem sie die „Ehe für alle“ erlauben. Aber das war längst nicht immer so: § 175 des Reichsstrafgesetzbuches verbot seit 1872 sexuelle Handlungen zwischen Männern. Nach der Teilung wurden in der DDR ab Ende der 1950er Jahre homosexuelle Handlungen unter Erwachsenen nicht mehr geahndet. Die Bundesrepublik Deutschland hielt zwei Jahrzehnte lang an dem Gesetz fest. Nach zwei Reformen des Paragraphen wurde erst nach der Wiedervereinigung 1994 der § 175 auch für das Gebiet der alten Bundesrepublik ersatzlos aufgehoben.

Regenbögen sind schön!

Auch in heutigen Zeiten kann man immer noch Akte der Diskriminierung, Benachteiligung und Gewalt an LGBTQ+ Personen erleben. Genaueres zu diesen Abwertungen könnt ihr im Gastkommentar von Luna lesen, die sich als Betroffene selbst zu diesem Thema äußert. Das Coming-out fällt schwer, weil abgewogen werden muss, wer es wohl akzeptiert und wer sich von jemandem abwenden könnte. Abhilfe verschaffen kann da nur gegenseitiger Respekt und ein gerechtes Miteinander, dem keine Sexualität oder Geschlechtsidentität im Weg stehen sollte.

Bildquelle: pixaby/Astrobobo

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